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Kreishand­werkerschaft

Rastatt / Baden-Baden / Bühl

Aktuelle IKK Classic Informationen

Inklusion für ein starkes Handwerk
Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig, auch und gerade im Handwerk. Dabei werden Menschen mit Behinderung noch zu selten berücksichtigt. Im Rahmen des Branchentreffens „Zukunft Handwerk“ im Februar richtete die IKK classic eine Podiumsdiskussion aus. Unter dem Titel „Inklusion meistern. Für ein starkes, barrierefreies Handwerk“ diskutierte IKK classic-
Vorstandsvorsitzender Frank Hippler mit Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Gerd Jahnsmüller, Bäckermeister und Geschäftsführer der
Goldbrötchen-Bäckerei, Sabine Gnielka, Fachberaterin für Inklusion (EAA) bei der Handwerkskammer zu Köln und Sven Lodewick, Auszubildender der Orthopädiemechanik des
ICP Bildungswerk München, über die Chancen und Herausforderungen von Inklusion im Handwerk.
Grundlage der Diskussion war eine Umfrage, die die IKK classic zusammen mit Statista im September 2023 durchgeführt hat. Dabei wurden 650 Handwerkerinnen und Handwerker zwischen 18 und 75 Jahren unter anderem dazu befragt, ob ihr Arbeitsplatz bereits barrierefrei gestaltet ist und wo sie ihr Unternehmen beim Thema Inklusion sehen.
So sind 23 Prozent der befragten Handwerkerinnen und Handwerker der Meinung, dass Unternehmen durch Inklusion dem Fachkräftemangel begegnen können. 19 Prozent finden, dass Inklusion einen Arbeitgeber attraktiver macht. Dennoch wird deutlich, dass auch im Handwerk noch mehr für Inklusion getan werden muss. Lediglich 34 Prozent der Befragten bewerten ihren Betrieb im Hinblick auf Inklusion als fortgeschritten.
Auch in Sachen Gesundheit kann Inklusion einen positiven Einfluss haben. So empfinden 35 Prozent der Befragten, dass Inklusion ein Gefühl der Zugehörigkeit ermöglicht und die
psychische Gesundheit verbessert. Schafft ein Betrieb eine gesunde Unternehmenskultur, profitieren alle Beteiligten. Mit einer strukturierten betrieblichen Gesundheitsförderung kann die IKK classic diesen Prozess unterstützen.
Alle Ergebnisse der Umfrage können unter www.ikk-classic.de/presse/studien/gesundheit-inzahlen als Flyer heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zum Thema: www.ikk-classic.de/handwerk-mit-behinderung

Seit 2024 können Arbeitsunfälle digital gemeldet werden

Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, den Arbeitsunfälle innerhalb von drei Tagen an den jeweiligen Unfallversicherungsträger zu melden.
Seit Anfang 2024 ist die Meldung von Arbeitsunfällen auch digital möglich. Hintergrund ist die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen
Unfallversicherung. Bis Ende 2027 sind die Meldeverfahren sowohl über den Postweg als auch digital zugelassen. Ab dem 1. Januar 2028 wird die Meldung von Arbeitsunfällen,
Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen dann nur noch digital möglich sein.
Der frühe Umstieg auf die digitale Meldung lohnt sich. Sie spart Bearbeitungszeit und betroffene Mitarbeitende erhalten die Unterstützung noch schneller.
Für die Nutzung der Online-Meldung ist keine neue Software erforderlich, die Meldung läuft browserbasiert über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer ein
Benutzerkonto einrichtet, muss die Daten seiner Mitarbeitenden und die richtige Berufsgenossenschaft nicht jedes Mal manuell eingeben, sie werden nach der ersten Erfassung automatisch eingetragen. Eine unkomplizierte digitale Eingabemaske führt durch den Meldeprozess – unvollständige Unterlagen und Verzögerungen gehören der Vergangenheit an.
Alle Daten werden selbstverständlich verschlüsselt und DSGVO-konform übertragen.
Mehr Informationen unter https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/arbeiten/digitale-meldungarbeitsunfall-aenderung-2024.

IKK classic News – April 2024

 

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