Foto: Völpel/FVSHKBW
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat sich mit der Rechtsfrage befasst, ob Gebäudeeigentümer, die in eine Wärmepumpe investieren, im Falle eines späteren Wärmenetzausbaus dazu gezwungen werden könnten, ihre neue Heizung wieder zu entfernen und sich an das Wärmenetz anzuschließen.
Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist laut BWP-Pressemeldung eindeutig. Die Investition in eine Wärmepumpe steht wegen ihrer Klimafreundlichkeit unter einem besonderen Schutz. Einen Anschlusszwang gegenüber dem Betreiber einer Wärmepumpe durchzusetzen, würde fast immer gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Zudem müssten Satzungen zum Anschluss- und Benutzungszwang Ausnahmen für Wärmepumpen vorsehen. Zu einem ähnlichen Ergebnis war der Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Sanitär, Heizung, Klima Baden-Württemberg, Wolfgang Becker, nach Beratung mit seiner Rechtsabteilung gekommen, wie er in einem Interview zur kommunalen Wärmeplanung deutlich machte: In einer Wärmesatzung „rückwirkend einen Bürger dazu zu zwingen, eine bestehende, funktionierende und nach GEG als klimaneutral geltende Heizung wie eine Wärmepumpe wieder herausreißen, ist unverhältnismäßig. Hier muss Bestandsschutz gelten. Es braucht schon sehr gute Gründe, um in das bestehende Eigentumsrecht einzugreifen. Und politisch unklug wäre es noch dazu.“